Digitalisierung nicht ohne…

die Beachtung von steuerrechtlichen Anforderungen.

Aktuelle Projekte im Bereich der Digitalisierung zeigen, dass die Unternehmen oft schnell Hard- und Software für die Digitalisierung ihrer Prozesse, z.B. im Einkauf, anschaffen, ohne die notwendigen rechtlichen Maßnahmen für die digitalen Verfahren und Verfahrensdokumentationen frühzeitig zu beachten.

Das kann bei einer Betriebsprüfung dazu führen, dass den Büchern und Aufzeichnung die Beweiskraft abgesprochen wird. Dies kann zu einer Teil- oder Vollschätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die die Finanzverwaltung führen. Falls die Missachtung der GoB vorsätzlich erfolgt und der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist, kann es auch zu einem Steuerstrafverfahren kommen.

Wir können Ihnen auch hier helfen, frühzeitig sicherer zu sein.